Was wir für Ihr Objekt übernehmen
Sechs Bereiche, die sich einzeln beauftragen oder in einem Vertrag bündeln lassen. Jede Leistung hat ein eigenes Leistungsverzeichnis, damit im Streitfall nachlesbar ist, was vereinbart war.
- 01
GebäudereinigungTreppenhaus, Glasflächen, Tiefgarage und Grundreinigung, im festen Turnus oder einmalig. - 02
HausmeisterserviceRegelmäßige Kontrolle, Kleinreparaturen, Zählerstände und Ansprechpartner vor Ort. - 03
InstandhaltungAusbessern, nacharbeiten, funktionsfähig halten. Alles unterhalb der Zulassungspflicht. - 04
GrünanlagenpflegeRasen, Hecken, Beete und Wege über die ganze Saison, in fester Zuständigkeit. - 05
WinterdienstRäumen und Streuen in den gesetzlichen Zeiten, dokumentiert für den Haftungsfall. - 06
BotendiensteSchlüssel, Unterlagen, Material. Zuverlässig geholt, gebracht und quittiert.
Zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach Anlage A der Handwerksordnung führen wir nicht aus.
Einzeln beauftragen oder bündeln
Die meisten Objekte brauchen mehr als eine Leistung: Das Treppenhaus will gereinigt, der Rasen gemäht und im Januar der Gehweg geräumt werden. Getrennt beauftragt heißt das drei Rechnungen, drei Ansprechpartner und drei Terminketten, die sich gegenseitig blockieren.
Wir bündeln diese Bereiche in einem Vertrag mit einem Ansprechpartner. Für Sie ändert sich vor allem die Koordination: Wenn beim Rasenmähen auffällt, dass eine Sockelleiste lose ist, melden wir das nicht nur, sondern erledigen es beim nächsten Turnus mit, sofern es im vereinbarten Umfang liegt.
Umgekehrt gilt: Einzelaufträge wie eine Grundreinigung nach Auszug nehmen wir ebenso an, ohne dass Sie einen laufenden Vertrag brauchen.
Welche Leistungen braucht Ihr Objekt?
Am schnellsten klären wir das am Telefon oder bei einer kurzen Begehung. Sie bekommen anschließend ein schriftliches Leistungsverzeichnis für die Bereiche, die tatsächlich anfallen.
