Gebäudereinigung für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte
Ob wöchentliche Treppenhausreinigung in einer Wohnanlage oder die Grundreinigung nach einem Auszug: Wir arbeiten nach einem festen Leistungsverzeichnis, das Sie vorher schriftlich bekommen. So ist für Eigentümer, Mieter und Verwaltung nachvollziehbar, was wann gemacht wird.

Leistungsumfang
- 01Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung im vereinbarten Turnus
- 02Glas- und Rahmenreinigung, Hausiereingänge und Fensterflächen
- 03Grund- und Bauendreinigung nach Auszug oder Sanierung
- 04Tiefgaragen, Kellerflure und Müllstandplätze
- 05Mülltonnendienst inklusive Bereitstellung und Rückführung
- 06Sanitär- und Sozialräume in Gewerbeobjekten
Zulassungspflichtige Handwerksleistungen nach Anlage A der Handwerksordnung führen wir nicht aus.
Typische Auftraggeber
- Hausverwaltungen und WEG
- Vermieter einzelner Objekte
- Gewerbe, Büro und Praxis
Gebäudereinigung in Ihrer Gemeinde
Besonders häufig gebucht wird diese Leistung in diesen Orten unseres Einsatzgebiets. Die Gebietsseite nennt jeweils die Ortsteile und was dort im Vordergrund steht.
Fragen zu dieser Leistung
- 01Wie oft wird ein Treppenhaus üblicherweise gereinigt?
- In Mehrfamilienhäusern ist ein wöchentlicher Turnus der Regelfall, bei hoher Frequenz oder Aufzug auch zweimal pro Woche. Wir stimmen den Turnus auf das Objekt ab und halten ihn im Leistungsverzeichnis fest.
- 02Bringen Sie Reinigungsmittel und Geräte selbst mit?
- Ja. Maschinen, Mittel und Verbrauchsmaterial stellen wir. Wenn im Objekt ein Wasseranschluss und ein abschließbarer Abstellraum vorhanden sind, arbeiten wir effizienter, notwendig ist es nicht.
- 03Können Sie kurzfristig eine Grundreinigung nach Auszug übernehmen?
- In der Regel ja. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen verbindlich, wann wir das Objekt einplanen können, statt einen Termin zu versprechen, den wir nicht halten.
Gebäudereinigung anfragen
Beschreiben Sie kurz das Objekt und den gewünschten Turnus. Wir sehen uns die Lage an und schicken Ihnen ein Leistungsverzeichnis mit Preis.